Gastbeitrag: Immobilien bewerten lassen mit einem Immobilien Wertgutachten

Immobilien bewerten lassen mit einem Immobilien Wertgutachten

Immobilien bewerten lassen mit einem Immobilien Wertgutachten

Die Bewertung von Immobilien ist eine der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf. Aber auch im Rahmen einer Scheidung oder für Erbschaftsangelegenheiten stellt die Immobilienbewertung eine wichtige Grundlage dar. Hier geht es in der Regel um die Aufteilung von Vermögenswerten. Unterliegt die Immobilie einem Antrag auf Zwangsversteigerung, ist es ebenfalls notwendig, eine umfassende Wertermittlung durchzuführen. Es gibt drei Arten, die eine Durchführung der Wertermittlung von Immobilien ermöglichen. Kunden können sich für ein Vollgutachten, ein Kurzgutachten oder für eine kostenlose Wertermittlung ihrer Immobilie im Internet entscheiden. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht jede Art der Bewertung auf dem offiziellen Weg Anerkennung findet. Ist beispielsweise eine Immobilienbewertung vor Gericht notwendig, muss ein Vollgutachten vorliegen. Die Immobilienbewertung im Internet ist für diesen Zweck nicht ausreichend.


Wertgutachten im Internet

Viele Immobilienmakler oder Unternehmen bieten mit der Online-Bewertung der Immobilie eine Möglichkeit der Werteinschätzung an. Diese basiert auf den Angaben, die der Eigentümer der Immobilie macht. Eine Besichtigung und eine Einschätzung des Wertes durch einen Fachmann erfolgen nicht. Der Wert errechnet sich aus dem Standort der Immobilie, aus der Größe des Grundstücks, der Wohnfläche und der Ausstattung. Auch der Zustand und eventuelle bauliche Mängel fließen in die Bewertung ein. Je genauer die Angaben des Eigentümers sind, desto exakter kann der Wert berechnet werden. Der Eigentümer erfährt, welchen Preis er beim Verkauf der Immobilie erzielen könnte. Auch für der Verschaffung eines Überblicks über das eigene Vermögen ist die kostenlose Immobilienbewertung, beispielsweise über realbest.de, im Internet geeignet.


Kurzgutachten – Immobilienbewertung durch einen Makler

Das Kurzgutachten hat im Vergleich zur kostenlosen Immobilienbewertung im Internet eine höhere Aussagekraft. Auch bei dieser Art des Gutachtens kommen die Angaben des Eigentümers zum Tragen und fließen in die Bewertung ein. Zusätzlich macht sich der Makler aber ein Bild von der Immobilie. Dies erfolgt in der Regel durch eine Begehung und eine Inaugenscheinnahme. Somit ist das Kurzgutachten deutlich aussagekräftiger. Für eine gerichtliche Verhandlung ist ein solches Kurzgutachten nicht geeignet. Vielmehr dient es der Bestimmung eines realistischen Kaufpreises, wenn die Immobilie veräußert werden soll. Das Kurzgutachten kann für Kunden des Maklers kostenlos sein. Wenn Gebühren anfallen, bewegen sich diese zwischen 100 und 500 EUR.

Haus

Quelle: Pixabay


Vollgutachten durch einen Sachverständigen

Muss die Bewertung einer Immobilie vor Gericht erfolgen, ist ein Vollgutachten notwendig. Die Immobilie wird durch einen Sachverständigen vor Ort bewertet. Die Angaben des Eigentümers haben bei dieser Art der Bewertung keine Relevanz. Die Beurteilung erfolgt anhand der Inaugenscheinnahme, anhand von Unterlagen vom Bau und der Prüfung von Ausstattungsmerkmalen und des Sanierungsbedarfs.Es entsteht ein aussagekräftiges Gutachten, das den Wert der Immobilie exakt beurteilt. Die Kosten betragen bis zu 0,5 Prozent des Wertes und können somit bei mehreren tausend Euro liegen.


Vermarktung und Verkauf einer Immobilie

Nach Abschluss der Wertermittlung für eine Immobilie kann der Verkauf erfolgen. Grundsätzlich ist es möglich, ein Haus oder ein Grundstück privat zu verkaufen. Dies ist aber nicht empfehlenswert. Für die Veräußerung einer Immobilie sind Fachkenntnisse erforderlich. Somit entscheiden sich die meisten Immobilieneigentümer für die Beauftragung eines Immobilienmaklers. Dabei handelt es sich um einen Fachmann, der sich auf dem Markt bestens auskennt. Er unterstützt bei der Findung des Kaufpreises, bei der Erstellung des Exposés für den Verkauf und bei der Kommunikation mit den Interessenten. Auf Wunsch führt er die Verhandlungen mit den Interessenten und vereinbart Besichtungstermine. Ist ein Käufer gefunden, kann er bei der Erstellung der Verkaufsunterlagen behilflich sein.


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Der Beitrag spiegelt nur die Meinung des Autors wieder.

Kommentar (1)

  • Joachim| November 12, 2021

    Danke für den informativen Beitrag zum Thema Immobiliengutachten. Meine Tante benötigt dringend ein Hausgutachten, da das Haus versteigert werden soll. Gut zu wissen, dass ein Vollgutachten durch einen Sachverständigen durchgeführt wird und es den Wert der Immobilie exakt beurteilt. Das hilft uns weiter, danke nochmal. [Link entfernt]

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    Hallo zusammen, diesmal fast noch im Zeitplan die neuen Werte.…